Wein oder Traubensaft? Ein Blick ins Neue Testament

von Wilhelm Köhler

Artikel 74 Absatz 1 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland lautet: „Das Abendmahl wird in der Regel im Gottesdienst nach der in der Kirchengemeinde geltenden Gottesdienstordnung gefeiert. Dabei werden die Einsetzungsworte gesprochen und Brot und Wein ausgeteilt. Aus seelsorglicher Verantwortung kann das Presbyterium beschließen, dass in Ausnahmefällen anstelle von Wein Traubensaft ausgeteilt wird.“

Die meisten Gemeindeglieder sind der Meinung, dass diese Regelung dadurch begründet sei, dass im Neuen Testament ausdrücklich Wein als Element des Abendmahls genannt werde. Dies trifft jedoch nicht zu. Deshalb lohnt es sich – wie bei allen theologischen Fragen –, in der Bibel nachzuschauen.

Die entsprechenden Texte stehen an folgenden Stellen: Mt 26,26-29; Mk 14,22-25; Lk 22,15-20; 1Kor 11,23-26. Paulus fügt seinem Text weitere Hinweise für die richtige Feier des Abendmahls hinzu (V. 27-34).

 

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