Beschlussfassung Kirchenkreis Gladbach Neuss

Abendmahl mit Kindern

Beschlussvorlage für die Tagung der Kreissynode Gladbach Neuss am 20.11.2010

Unter dem Titel „Abendmahl mit Kindern“ hat die Arbeitsstelle für Gottesdienst und Kindergottesdienst der EKiR im Jahr 2008 eine Arbeitshilfe herausgegeben. Als Zielsetzung wird im Editorial ausgewiesen, „dass die Evangelische Kirche im Rheinland verbindlich erklärt: Eingeladen sind alle Getauften – Kinder auch!“

Nach Vorberatung im synodalen Fachausschuss für Theologie und Gottesdienst nimmt die Kreissynode Gladbach-Neuss zu der landeskirchlichen Arbeitshilfe wie folgt Stellung:

Die Diskussion, die während der vergangenen Jahre über Zugangsvoraussetzungen zum Abendmahl geführt wurde, hat innerhalb der EKiR zu der als richtungsweisend betrachteten theologischen Einsicht geführt, dass die Einladung zum Abendmahl an keine Bedingung zu knüpfen ist, „weil Jesus Christus selbst an die Einladung zu seinem Mahl keine Bedingung knüpft“ (vgl. Praxishilfe „Verantwortlich zum Abendmahl einladen“, August 2008). Gleichwohl hat sich die Landessynode dazu veranlasst gesehen, diese Einsicht in zweierlei Hinsicht zu präzisieren:

Die bedingungslose Einladung sei nicht folgenlos, da ihr eine verändernde und befreiende Kraft innewohne (ebd., S. 3). Sie sei nicht voraussetzungslos: Teilnehmende müssten die Fähigkeit mitbringen, „wahrzunehmen und zu empfangen, was uns geschenkt wird, wenn in diesem Mahl Jesus Christus sich selbst gibt“ (ebd.).

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